Berufstätige können Unfallversicherung steuerlich absetzen

Die Steuerberaterkammer München weist darauf hin, dass Verbraucher ihre Unfallversicherung steuerlich geltend machen können, vorausgesetzt sie sichern damit auch berufliche Risiken ab. Die Beiträge können demnach anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.

Grundsätzlich gilt dies für alle Versicherungen, doch gerade bei der Unfallversicherung lohnt es sich, da hier oft ein großer Teil der Beiträge auf berufliche Risiken (wie z.B. Unfälle im Unternehmen oder auf dem Arbeitsweg) abgesichert werden.

Auch die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung können unter Umständen, nämlich dann, wenn damit berufliche Risiken abgedeckt werden, steuerlich geltend gemacht werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können darüber hinaus die Versicherungsbeiträge für ihre Diensthaftpflichtversicherung zu den Werbungskosten hinzuzählen.