Kfz Versicherung Wechsel nach dem Stichtag möglich

Am 30. November läuft um Mitternacht die ordentliche Kündigungsfrist in der Kfz Versicherung ab. Versicherte, die diesen Termin verpassen, sind automatisch für ein weiteres Jahr an die Versicherungsgesellschaft gebunden. Doch auch nach dem Stichtag ist ein Wechsel der Kfz Versicherung möglich.

Verbraucher können in diesem Fall von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherer die Beiträge für die Kfz Versicherung erhöht. In diesem Fall hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung des Versicherungsvertrags muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung erfolgen.

Bevor Verbraucher aufgrund einer Beitragserhöhung die Kfz Versicherung kündigen, sollten sie die Annahme des Antrags durch den neuen Versicherer abwarten. Seitens der Unternehmen besteht bei der Kaskoversicherung kein Annahmezwang.

Ein anderer Versicherer kann auch im Schadensfall oder bei der Neuanmeldung eines Kfz gewählt werden. Beide Vertragsparteien können nach einem Unfall innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn die Entschädigung durch die Kfz-Versicherung bereits abgeschlossen ist.