Kein Versicherungsschutz ohne Rauchmelder ?
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder bereits Pflicht, so führte Rheinland-Pfalz in 2003 als erstes Bundesland eine Rauchmelder-Pflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Später folgten dann das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg. Auch Nordrhein-Westfalen als größtes deutsches Bundesland will sich nun der Rauchmelderpflicht anschließen.
Wer neu baut und die Pflicht nicht beachtet riskiert seinen Versicherungsschutz. Einiger Anbieter von Hausratversicherungen versuchen mit sogenannten Rauchmelder-Rabatten, die Kunden zum Einbau von Rauchmeldern zu bewegen und mehr für die eigene Sicherheit zu tun und damit gleichzeitig das Risiko der Versicherung zu verringern.
In den neueren Bedingungen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung findet sich unter dem Punkt „Sicherheitsvorschriften“ folgendes: „Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.“, wozu auch die Rauchmelderpflicht gehört. Der Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauchmelder den Schaden vergrößert hat.
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