Winterreifenpflicht Deutschland gilt ab dieser Woche

Ab Montag, den 29. November 2010, gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Im Zuge der Neuregelungen hat die Bundesregierung die Bußgelder erhöht. Nach dem Beschluss des Bundesrates am Freitag darf ab dieser Woche ausschließlich mit Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden.

Autofahrer, die sich nicht an die Winterreifenpflicht halten, riskieren hohe Bußgelder. Nach der Neuregelung darf ein Auto bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit Winter-, Allwetter- oder M+S-Reifen auf Deutschlands Straßen unterwegs sein.

Autofahrer, die dabei erwischt werden, dass sie trotz Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, zahlen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Entsteht aufgrund der Sommerreifen eine Gefährdung des Straßenverkehrs, komm es zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt.

Mit dem ersten Wintereinbruch in Deutschland kam es bereits zu winterbedingten Verkehrsunfällen und hängengebliebenen Lastwagen. Bei dem Aufziehen der Winterreifen sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben. Sind die eigenen Winterreifen älter als vier Jahre, sollten sie durch einen Fachmann überprüft werden.