Unfallversicherung: Achtung bei Kinderbetreuung

Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, aufpassen muss man allerdings wenn es sich um nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege handelt. Hier besteht dann nämlich kein gesetzlicher Versicherungsschutz und Eltern sollten in diesem Fall eine private Unfallversicherung abschließen.

Also Eltern sollten sich in allen Fällen immer vorher genaustens Informieren, bevor es ein böses Erwachen gibt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu eine neue Infoseite ins Netz gestellt auf der es umfassende und wichtige Informationen zu diesem Thema gibt.

http://www.handbuch-kindertagespflege.de/