Lebensversicherung: Nach Kündigung Geld zurück

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden, die eine Lebensversicherung gekündigt haben, möglicherweise Geld zurückfordern können. Das Landgericht Stuttgart hat die Klauseln der Allianz Lebensversicherung, die Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug betreffen, als intransparent bewertet (Az.: 20 O 87/10). Betroffen sind Verträge aus dem Zeitraum Herbst 2001 bis Ende 2007. Demnach muss die Allianz ihren Kunden die Stornokosten erstatten und mehr von dem angesparten Geld auszahlen. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann es sich hierbei je nach Fall um bis zu einigen Tausend Euro handeln.

Ähnliche Entscheidungen hatte auch schon das Oberlandesgericht Hamburg zu Verträgen der Versicherungsunternehmen Deutscher Ring, Ergo, Generali und Iduna getroffen. Der Bundesgerichtshof wird sich mit diesen Fällen voraussichtlich Mitte nächsten Jahres beschäftigen, Experten vermuten, dass die Versicherer bis zu dessen Urteil nichts zahlen werden.

Aallerdings tritt am Jahresende die Verjährungsfrist von Rückkauf oder Beitragsfreistellung von den Verträgen, die 2005-2007 gekündigt wurden, in Kraft, deshalb sollten die Betroffenen zügig ihre Ansprüche anmelden. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet hierfür Musterbriefe an.