Rentenversicherung fordert 3,3 Milliarden Euro von Billiglohnfirmen nach

Jedes Unternehmen muss für jeden Arbeitnehmer den gesetzlichen Rentenbeitrag von aktuell 19,9% des Bruttolohns an die Rentenversicherung zahlen. Sind die Löhne niedriger als vorgeschrieben, werden auch geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Folge: Die spätere Rente des Arbeitnehmers ist niedriger.

Wenn Unternehmen sich nicht an den festgeschriebenen Mindestlohn halten oder die ausgezahlten Löhne als sittenwidrig gelten, dann müssen sie die zu wenig gezahlten Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hervorgeht, fordert die Deutsche Rentenversicherung von solchen Firmen für den Zeitraum 2005-2009 Nachzahlungen von insgesamt 3,3 Milliarden Euro.

Mindestens alle vier Jahre wird von der Deutschen Rentenversicherung überprüft, ob ein Unternehmen den korrekten Rentenbeitrag gezahlt hat. Das erfolgt über die Berechnung der Differenz zwischen geschuldeten und tatsächlichem Lohn.