Kfz-Versicherung: Schaden zügig melden

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen Unfallschäden mit dem Auto zügig der Kfz-Versicherung gemeldet werden, damit keine Ansprüche verloren gehen. Dies gilt auch, wenn der Versicherte zunächst überhaupt keine Schadensregulierung über die Versicherung vornehmen lassen wollte (Az.: 12 U 175/09).

Eine verspätete Meldung eines Schadens ist eine Obliegenheitsverletzung, so die Karlsruher Richter, die zur Folge hat, dass die Versicherung das Unfallgeschehen und den Umstand der Einstandspflicht nicht mehr so aufklären kann wie bei einer fristgerechten Meldung.

Da die Schadensmeldung in erster Linie dem Versicherer eine möglichst zeitnahe Schadensermittlung und -verhandlung ermöglichen soll, auf deren Basis eigene Schlüsse gezogen werden können, ist eine umgehende Schadensmeldung angezeigt. Die Disposition des Versicherten stehe dabei nur an zweiter Stelle.