ADAC: Werkstattbindung nicht immer sinnvoll

Der Automobilclub ADAC weist darauf hin, dass eine Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung für Neu- und Leasingfahrzeuge nicht unbedingt sinnvoll ist. Wer sich für die Werkstattbindung entscheidet, kann zwar bis zu 15% bei den Versicherungsbeiträgen sparen, aber bei Leasingfahrzeugen kann eine Werkstattbindung sogar eine Vertragsverletzung bedeuten, denn oft verlangt der Hersteller den Besuch einer Vertragswerkstatt.

Außerdem kann eine Werkstattbindung im Schadensfall für den Versicherten viel Fahrerei bedeuten, z.B. wenn der Versicherer nur wenige Vertragswerkstätten hat und keinen Hol- und Bringdienst anbietet. Auch bei der Reparatur kann es zu möglichen Qualitätseinbußen kommen – ein weiteres Risiko bei der Werkstattbindung.

Der ADAC empfiehlt deshalb, vor dem Vertragsabschluss genau zu überprüfen, ob die Versicherung nur mit zertifizierten Werkstätten zusammenarbeitet. Das sind z.B. anerkannte Meisterbetriebe, die in einer Innung Mitglied sind. Außerdem sollte man darauf achten, dass diese Betriebe auf ihre Reparaturen auch Gewährleistung geben.

Übrigens: Seit 2002 sind Neuwagengarantien durch Werkstattbindungen nicht mehr gefährdet, erklärt der ADAC. Allerdings kann es bei Gebrauchtwagen passieren, dass der Besuch der Herstellerwerkstatt Voraussetzung für eine Anschlussgarantie ist.