Krankenkasse muss Versicherten Auskunft geben

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW kann jeder Versicherte bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft über die medizinischen Leistungen verlangen, die von der Kasse für ihn abgerechnet wurden (Az.: L 5 KR 153/09).

Im konkreten Fall wollte ein Mann von seiner Krankenkasse Auskunft darüber bekommen, welche medizinischen Leistungen in den letzten vier Jahren für ihn abgerechnet wurden. Diese Angaben benötigte er für den Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kasse lehnte eine entsprechende Auskunft mit der Begründung ab, dass der Mann nicht dazu berechtigt sei, solche Informationen zu verlangen und erteilte ihm nur eine so genannte Versichertenauskunft für das vergangene Jahr.

Die Richter sahen dies jedoch anders und bestätigten grundsätzlich den Auskunftsanspruch der Versicherten. Allerdings schränkten sie diesen Anspruch ein, indem sie erklärten, dass immer zwischen den privaten Interessen des Versicherten und dem sachlichen und personellen Aufwand abzuwägen sei, den die Auskunft der Behörde verursacht.