Allianz bietet wieder Krankenversicherungstarife an

Die Allianz Krankenversicherung musste einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni dieses Jahres folgen und die von ihr angebotenen Tarife namens Aktimed vorerst einstellen und neu kalkulieren. Stein des Anstoßes war der Zuschlag, den die Allianz von Altkunden erhoben haben, die in den neuen Tarif wechseln wollten. Der Zuschlag in Höhe von meist 20% war laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig. Nach Angaben der Allianz haben die betroffenen Kunden ihr Geld inzwischen zurückerstattet bekommen.

Nun, vier Monate später, hat die Allianz wieder Tarife für Neukunden im Angebot und Altkunden sollten prüfen, ob sich ein Wechsel in die neuen Tarife auch für sie lohnt, empfiehlt die Stiftung Warentest. Viele Altkunden könnten durch einen Wechsel ihre monatlichen Beiträge senken. Allerdings müssten hierzu die genauen Beitragssätze miteinander vergleichen werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Privatversicherten das Recht haben, in gleichartige, günstigere Tarife ihres Versicherers zu wechseln. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Versicherungsunternehmen ihren Kunden dies nicht selbst vorschlagen, hier sollten Betroffene selbst aktiv werden und sich informieren.