Stiftung Warentest warnt vor Netto-Versicherungen

Die Stiftung Warentest warnt vor Lebensversicherungen, bei denen der Vertreter für Abschluss- und Vertriebskosten eine separate Rechnung vorlegt. Üblich ist, dass Abschluss- und Vertriebskosten in den Versicherungsbeitrag einfließen, bei manchen Policen werden diese Kosten jedoch nicht nur separat aufgelistet, sondern über zwei Verträge abgeschlossen. Dies ist z.B. bei den Policen von PrismaLife und Atlanticlux der Fall.

Für den Kunden bedeutet dies, dass er die Abschluss- und Vertriebskosten in jedem Fall zahlen muss, auch dann, wenn er den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt. Laut Gesetz darf eine Kündigung jedoch keine weiteren Kosten mehr nach sich ziehen. Deshalb entschied das Landgericht Rostock auch zugunsten eines Kunden, der Honorar in Höhe von 8500 Euro zahlen sollte, obwohl er schon nach drei Monaten den Versicherungsvertrag gekündigt hatte (Az.: 10 O 137/10). Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Unabhängig davon sind die Kosten solcher Nettopolicen oft deutlich überhöht, warnt Versicherungsexperte Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.