Kfz-Versicherungsschutz auch ohne Winterreifen?

Die Verkehrsminister der Länder haben beschlossen, dass schon bald eine konkrete Neuregelung der Winterreifen-Pflicht für Autofahrer eingeführt werden soll. Diese Regelung soll genau definieren, was unter winterlichen Straßenverhältnissen und Winterreifen zu verstehen ist. Im Sommer hatte das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass die derzeitige Formulierung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu vage und damit verfassungwidrig ist und nachgebessert werden muss. Aktuell heißt es in der StVO, dass Autofahrer ihre Autos “an die Wetterverhältnisse anpasssen” und für eine “geeignete Bereifung” sorgen müssen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist darauf hin, dass Autofahrer – unabhängig von der gesetzlichen Winterreifen-Pflicht im Winter auf Winterreifen wechseln sollten, denn sie erhöhen bei Schnee, Matsch und Glätte die Sicherheit der Autofahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Auch wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, übernimmt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden des Unfallopfers und auch die Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der Vollkaskoversicherung übernommen. Allerdings gilt auch: Wenn der Autofahrer vor Beginn oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen für die herrschenden Straßenverhältnisse nicht geeignet sind, kann die Versicherung im Falle eines Unfalls die Leistungen anteilig kürzen.