Häusliches Arbeitszimme nur begrenzt absetzbar

Medienberichten zufolge soll das heimische Büro nur in begrenztem Maß steuerlich absetzbar sein. Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zuhause eng einzugrenzen. Laut einem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 sollen die Kosten für ein Arbeitszimmer zuhause nur dann geltend gemacht werden können, wenn der Beschäftigte keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat. Auf jeden Fall soll es eine Obergrenze von 1250 Euro pro Jahr geben.

Dem Bericht zufolge soll es bei der derzeitigen Rechtslage bleiben, falls der Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Schule einen Arbeitsplatz zur Verfügung hat oder wenn er das heimische Arbeitszimmer nicht ausschließlich beruflich nutzt.Mit anderen Worten: Wer seinen Beruf nicht komplett im Büro zuhause ausübt, kann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzen. Trotz dieser strengen Auslegung rechnet das Ministerium mit rund 800 Millionen Euro Kosten für die Jahre 2007 bis 2010.

2007 wurde die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers stark eingeschränkt. So durften die Kosten für Miete, Strom und Heizung nur dann geltend gemacht werden, wenn das Büro “den Mittelpunkt” der gesamten Arbeit darstellte, ansonsten wurden die Ausgaben nicht berücksichtigt, erklärt der “Focus”.