Abgefahrende Reifen: Versicherung muss zahlen
Trotz abgefahrener Reifen erlischt bei einem Unfall nicht unbedingt gleich der Versicherungsschutz. Das zumindest berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Die Versicherung muss nachweisen, dass dem Fahrzeughalter der Zustand der Reifen bekannt war und er ihn nicht beachtet bzw. den Zustand der reifen nicht kontrolliert hat (Az.: 7 U 50/04).
Das Gericht hob mit dem Urteil die vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Kasko- und Haftpflichtversicherung statt. Der Kläger war bei regennasser Straße mit seinem Auto ins Schleudern geraten und gegen die Mittelleitplanke sowie einen Lastwagen geprallt. Als sich herausstellte, dass die Hinterreifen kein Profil mehr aufwiesen, weigerte sich die Versicherung, für den Schaden aufzukommen.
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