EuGH-Generalanwältin fordert Unisex-Tarife

Am Donnerstag hat die EU-Generalanwältin Juliana Kokott vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verbot von geschlechtsspezifischen Versicherungsbedingungen gefordert. Sie forderte, eine Ausnahmeregelung in einer EU-Richtlinie für unwirksam zu erklären, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen geschlechtsspezifische Tarife zulässig sind. Nach Ansicht von Kokott verstößt diese Ausnahmeregelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts. Das Urteil des EuGH wird für das nächste Jahr erwartet.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat sich allerdings deutlich gegen Unisex-Tarife ausgesprochen, denn diese würden letztlich zu einem Anstieg des durchschnittlichen Prämienniveaus führen. Hierzulande sei es weit verbreitet und und auch weitgehend akzeptiert, dass bei Versicherungstarifen nach Geschlecht unterschieden wird, heißt es. Allerdings gilt dies z.B. nicht bei der staatlich geförderten Riester-Rente, bei der geschlechtsneutrale Bedingungen seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sind, worauf die “Financial Times Deutschland” (FTD) hinweist.

Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es sowohl in der Rentenversicherung und der Risikolebensversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung und der Kfz-Versicherung. Die Unterschiede beruhen laut der Versicherungswirtschaft auf unterschiedlichen Risiken bzw. unterschiedlichen Lebenserwartungen.