Zu wenig gesetzliche Rente durch Fehler bei RV

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Bundesversicherungamt (BVA) die gesetzlichen Rentenversicherer gerügt hat, weil diese die Zeiten der Berufsausbildung ihrer Versicherten teilweise falsch oder unvollständig erfasst haben. In dem neusten Jahresbericht des BVA wird berichtet, dass bei einer Stichprobe von 200 Rentenkonten in rund “jedem zehnten geprüften Fall” Fehler aufgetaucht sind.

Wenn die Berufsausbildung gar nicht oder unvollständig berücksichtigt wird, wirkt sich das auf die Rentenansprüche aus, die dann zu niedrig ausfallen. Wenn den Versicherten der Fehler nicht auffällt, erhalten sie später eine niedrigere Rente, was bis zu 40 Euro monatlich ausmachen kann.

Das BVA kritisierte in seinem Bericht, dass die Rentenversicherer auch bei offensichtlichen Fehlern, also z.B. wenn die Verdienste und die Erwerbsbiographie des Versicherten eine Berufsausbildung nahelegt, nicht nachgeforscht hätten. Die Rentenversicherer sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherten über deren ideale Rente aufzuklären.

Die Stiftung Warentest rät allen Versicherten, in dem von der Rentenversicherung verschickten Versicherungsverlauf zu überprüfen, ob die eigene Berufsausbildung dort als “Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung” auftaucht.