Zinsen auf Einkommensteuererstattung nicht steuerpflichtig

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung nicht versteuert werden (Az.: VIII R 33/07). Mit diesem Urteil passten die obersten Finanzrichter die Rechtsprechung an die neue Gesetzeslage an.

1999 wurde das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen in dem entsprechenden Gesetz geregelt. Laut BFH ist dies durchaus rechtmäßig, aber umgekehrt müssten dann auch die Zinsen für eine Steuererstattung steuerfrei bleiben, damit der Grundsatz der steuerlichen Symmetrie gewahrt bleibt.

Im konkreten Fall ging es darum, dass der Kläger im Jahr 2000 eine verzinste Steuererstattung erhalten hatte. Im gleichen Jahr musste er aber für ein früheres Steuerjahr Steuern nachzahlen und hierfür auch Zinsen bezahlen. Das zuständige Finanzamt lehnte den Steuerabzug für die Nachzahlungszinsen ab, wollte aber andererseits die Erstattungszinsen als zu versteuerndes Einkommen ansetzen.