GDV plant neues Ombudsverfahren

Wie die “Rheinische Post Online” berichtet, plant der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein neues Ombudsverfahren. Aus einem 10-Punkte-Plan, dessen Eckpunkte der AXA Konzern in Köln vorstellte, geht hervor, dass die Entscheidungsgrenze des Versicherungsombudsmannes zukünftig verdoppelt wird.

Der Versicherungsombudsmann ist Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherung. Im letzten Jahr haben sich über 18.000 Kunden an den Ombudsmann gewendet. Bislang war es so, dass der Ombudsmann bis zu einem Streitwert von 5000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen durfte. Diese Summe soll nun auf 10.000 Euro erhöht werden. Alle Versicherungsunternehmen, die Mitglied im Verein Ombudsmann sind (laut “Rheinische Post” trifft dies auf über 95% des Marktes im Privatkundengeschäft zu), müssen sich dann auf diese neue Streitgrenze einlassen.

Von dem derzeitigen Versicherungsombudsmann Günter Hirsch gibt es derzeit noch keine offizielle Stellungnahme zu der Erhöhung der Verbindlichkeitsgrenze. Horst Hiort, Geschäftsführer des Ombudsmannvereins, wies jedoch darauf hin, dass eine solche Änderung nur von den entsprechenden Gremien beschlossen werden könne, die aber erst im Herbst wieder tagen. Aktuell würde die derzeit gültige Entscheidungsgrenze jedoch für 85% aller Beschwerden ausreichen, berichtet die “Rheinische Post”.