Urteil: Steuer-ID bedenklich, aber rechtmäßig

Das Kölner Landgericht hat mehrere Musterklagen gegen die im Jahr 2008 eingeführte lebenslange Steuernummer, die so genannte Steuer-ID abgewiesen (u.a. Az.: 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08).

Wie das Gericht mitteilte, hätten die Richter zwar erhebliche Zweifel daran, dass die Steueridentifikationsnummer rechtlich unbedenklich sei, aber sie teilen nicht die Überzeugung der Kläger, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung schwerer wiegt als das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.

Obwohl das Gericht der Ansicht ist, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID gebe, wird der Fall nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Hierzu müsste das Gericht eindeutig davon ausgehen, dass es sich um eine Verfassungswidrigkeit handele. Es wurde jedoch eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Seit August 2008 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die elfstellige Nummer, die inzwischen schon 82 Millionen Menschen erhalten haben. Das Amt betonte, dass die Steuer-ID keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulasse, was die klagenden Bürger jedoch befürchteten.