Versicherungssteuer: Besteuerung von Versicherungen

Bei der Versicherungssteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die auf sämtliche Versicherungsprämien und Beiträge erhoben wird. Ausschließlich Lebensversicherungen, private Krankenversicherung und gesetzliche Sozialversicherungen sind von dieser ausgenommen.

Alle Einnahmen, die durch die Versicherungssteuer entstehen, fließen dem Bund zu. Bezahlt wird diese Steuer durch den Versicherungsnehmer. Das Versicherungsunternehmen führt diese im Anschluss an das Finanzamt ab. Die Versicherungssteuer wird auch dann erhoben, wenn die gewählte Gesellschaft im Ausland sitzt, sich das versicherte Risiko jedoch auf Deutschland bezieht.

Der Jahresbeitrag, der im Rahmen der Versicherung gezahlt werden muss, wird als Grundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen. Die Höhe der Versicherungssteuer beträgt analog zur Mehrwertsteuer seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent. Niedrigere Steuersätze gelten ausschließlich bei einzelnen Versicherungen. Dazu gehört die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, bei der eine Steuer in Höhe von 3,8 % erhoben wird. Auch die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossener Feuerversicherung und die eigenständige Feuerversicherung sind mit geringeren Steuersätzen behaftet.

Im 18. Jahrhundert wurde die Versicherungssteuer zunächst als eine Art Stempelsteuer eingeführt. Erst 1913 wurde sie schließlich einheitlich geregelt. Die Grundlage ihrer heutigen Verfassung bilden die Vereinbarungen, die 1922 ins Versicherungsgesetz aufgenommen wurden.