Wildunfall: Was tun? – Wildunfallbescheinigung

Im vergangenen Jahr ereigneten sich hierzulande über 2.600 Wildunfälle, bei denen Personen verletzt wurden. Durch schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel erhöht sich das Unfallrisiko im Herbst vor allem in den frühen Morgenstunden und der Abenddämmerung. Bei eingeschränkter Sicht und in bewaldeten Gebieten gilt es, langsamer zu fahren und den Sicherheitsabstand zu vergrößern.

„Befinden sich Tiere bereits auf der Fahrbahn, heißt es: umsichtig bremsen, abblenden und hupen. Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel rechnen“, so Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Ein Zusammenstoß mit den Tieren kann fatale Folgen haben: Schon bei 50 km/h entwickelt ein 20 Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von knapp einer halbe Tonne. Trotzdem sollte man auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko besteht, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gegen einen Baum zu prallen.

Nach einem Wildunfall müssen Kraftfahrer die Unfallstelle sichern und die nächste Polizei- oder Forstdienststelle informieren. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der Unfallstelle kann helfen, Ansprüche auf Schadensersatz zu untermauern.

Wurde bei einer Kollision Raubwild getötet, gilt besondere Vorsicht. Wer Tiere wie Marder oder Füchse anfasst, sollte unbedingt Schutzhandschuhe tragen. Nur so lässt sich garantieren, dass sich Tollwut oder Fuchsbandwurm nicht übertragen.