Umstrittene PKV-Werbung vermutlich legal

Offenbar sind die umtrittenen Slogans gegen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit denen der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) für seine eigenen Produkte geworben hatte, zulässig.

Der PKV-Verband hat in einer Anzeigenkampagne mit den Slogans “”Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.” und “Lieber versichert als verwaltet.” geworben, berichtet das “Handelsblatt”. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden in dem Anzeigentext unter anderem so dargestellt, als seien sie eine Belastung für den Staatshaushalt. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung, da diese die Krankenkassen in unsachlicher Weise herabsetze und diffamiere.

Der Vorsitzende Richter am Kölner Landgericht, Bernd Paltzer, bezweifelt dies jedoch. Er erklärte, dass man als Wettbewerber durchaus auch schlagwortartig werben darf, um am Meinungsbildungsprozess der Verbraucher teilzunehmen. Ingo Jung, der Anwalt der PKV zeigte sich zuversichtlich, dass die einstweilige Verfügung gegen die Anzeigen aufgehoben wird. Eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale erwartet ebenfalls eine Niederlage, erklärte aber, dass man es sich offen halten wolle, Revision einzulegen. Das Urteil soll in drei Wochen verkündet werden.