Kündigung erst nach korrekter Mahnung wirksam
In den Vertragsbedingungen zahlreicher Versicherungen ist die außerordentliche Kündigung für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte mit seinen Beitragszahlungen in Rückstand gerät. Je nach Police können das ein, zwei oder auch drei Beiträge sein.
Voraussetzung dafür, dass eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam wird, ist jedoch, dass die Versicherung den Kunden zuvor formal korrekt angemahnt hat. Fordert sie die überfälligen Beiträge hingegen nicht explizit ein, ist ein Kündigungsschreiben wirkungslos.
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