Voller Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente

Wer eine Betriebsrente bezieht und freiwillig krankenversichert ist, muss in voller Höhe Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Dasselbe gilt für Zahlungen an die Pflegeversicherung.

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied nun, dass für die Berechnung der Beitragshöhe der tatsächlich ausgezahlte Betrag entscheidend sei.

Bei entsprechend hohen Alterseinkünften werden also bis zur Beitragsbemessungsgrenze Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Ein ehemaliger leitender Angestellter hatte vergeblich dagegen geklagt.