Wer zahlt für Hochwasserschäden?

Die Menschen im Osten Deutschland sind wieder von einem Hochwasser heimgesucht worden, viele musste zeitweise ihre Häuser oder Wohnungen verlassen und wenn sie wieder zurückkehren bietet sich ihnen ein Bild des Grauens. Nicht nur, dass der Sachschaden gewaltig ist, Hochwasser ist kaum versicherbar und in der Regel bleiben die Geschädigten auf den Kosten für die Renovierung und Säuberung sitzen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Hagel und Sturm enstanden sind. Nur bei der ausdrücklichen (und separat zu zahlenden) Mitversicherung von Elementarschäden, kommt sie auch für Hochwasserschäden und darüber hinaus auch für Erdbeben, -rutsch, Schneedruck und Lawinen auf. Je nach Region kostet eine solche Versicherung 50-250 Euro jährlich. Wer noch eine alte DDR-Police besitzt, die von der Allianz übernommen und weitergeführt wurden, hat Glück, berichtet RTL. Denn bei diesen policen war der Hochwasserschutz grundsätzlich enthalten. Die Elementarschadenversicherung kommt – ist sie denn abgeschlossen bzw. im Vertrag enthalten – sowohl für die Wohnung selbst als auch für den durch Hochwasser beschädigten Hausrat auf.

Autos, die dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind, sind von der Teilkaskoversicherung geschützt, vorausgesetzt, dass die Überschwemmung selbst den Schaden am Auto verursacht hat. In der Regel werden die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt, ebenso werden Schäden an den Innenausstattungen übernommen.