Wechselzuschlag in PKV nicht zulässig

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, nach dem Privat Krankenversicherte keinen Wechselzuschlag zahlen müssen, wenn sie bei dem gleichen Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif wechseln (Az.: 8 C 42.09). Durch einen solchen Wechselzuschlag würden oft die Beitragsvorteile, die sich durch den Wechsel ergeben, zunichte gemacht werden.

Der Stiftung Warentest zufolge bieten die meisten, aber nicht alle Versicherer günstige Paralleltarife. Wenn Versicherte ihren Tarif wechseln möchten, darf die Versicherung ihnen dies nicht verweigern. Voraussetzung ist, dass die Versicherten dieselbe Gesundheitseinstufung besitzen wie zu dem Zeitpunkt, als sie in ihren bisherigen Tarif eingetreten sind.

Bei Unstimmigkeiten rund um den Wechsel in einen günstigeren Tarif, z.B. wenn die Versicherung einen solchen ablehnt, können sich Betroffene an den Ombudsmann der PKV wenden.