Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Demnach kann das heimische Arbeitszimmer von Lehrern und anderen Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen, wieder steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt immer dann, wenn von dem Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Stellt der Arbeitgeber allerdings einen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer auch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Steuerreform 2007 konnte das Arbeitszimmer nur noch unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung war, dass das heimische Arbeitszimmer der Mittelpunkt der kompletten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausmacht.

Der Gesetzgeber ist nun dazu aufgefordert, eine Neuregelung in dieser Frage zu treffen, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie Steuerrückzahlungen erhalten. Da die entsprechenden Bescheide schon 2008 nur als vorläufig erachtet wurden, müssen Betroffene keinen Widerspruch einlegen, sondern erhalten die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.