Regulierungsverhalten beeinflusst Schmerzensgeldhöhe

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein muss bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Autounfall auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung berücksichtigt werden (Az.: 7 U 76/07).

Im konkreten Fall wurde eine Arzthelferin bei einem Unfall mit einem Lastwagen schwer verletzt und litt seitdem an schweren psychischen Störungen. Sowohl die Schuld des LKW-Fahrers als auch die volle Haftung seiner Versicherung standen zweifelsfrei fest. Die Frau verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro, erhielt von der gegnerischen Versicherung aber nur 2750 Euro.

Nach Ansicht der Richter, die den Anspruch der Klägerin für angemessen hielten, war die gezahlte Summe viel zu niedrig angesetzt. Die Frau erlitt bei dem Unfall nicht nur ein Schleudertrauma, einen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden sowie zahlreiche Prellungen, sondern leidet seitdem auch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Dies habe ein Sachverständiger zweifelsfrei festgestellt. Die Richter warfen dem Versicherer vor, dass sie der Frau unterstelle, ihre Symptome vorzutäuschen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen.