Recht auf Reparatur in Fachwerkstatt

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Ende Juni hat ein Geschädigter das Recht, sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen und muss sich nicht von der Kfz-Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (Az.: VI ZR 337/09).

Im konkreten Fall ging es um einen Kfz-Haftpflichtschaden aus Januar 2008, der an einem sieben Jahre alten Mercedes (Kilometerstand: 114.000 km) entstanden war. Der Besitzer ließ ein Sachverständigengutachten anfertigen, das auf den Stundesätzen der regionalen Fachwerkstätten basierte. Die gegnerische Kfz-Versicherung hielt diese Stundensätze jedoch für zu hoch und verwies den Geschädigten auf die Reparatur in einer freien Werkstatt, die günstiger war. Diese Praxis wurde zunächst vom Landgericht Hannover gebilligt, doch der BGH lehnte sie im Rahmen der Revision nun ab.

Die Richter erklärten, dass der Verweis des Geschädigten an eine freie Fachwerkstatt unzumutbar sei, wenn diese nur aufgrund bestimmter mit der Versicherung vereinbarter Sonderkonditionen günstiger arbeite. Dies seien keine marktüblichen, sondern spezielle Konditionen, auf die sich der Geschädigte nicht einlassen müsse.