Sozialversicherungsbeiträge für Schüler

Viele Schüler jobben in den Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern, doch mit welchen Abzügen ist hierbei zu rechnen? Müssen Schüler für ihren Ferienjob Sozialabgaben zahlen? Der Pinneberger AOK-Geschäftsstellenleiter Jürgen Schröder erklärt im “Hamburger Abendblatt”, dass grundsätzlich gilt, dass Schüler bis zu 2 Monaten (oder 50 Arbeitstagen) sozialabgabenfrei arbeiten dürfen und zwar unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden und ihrem Verdienst. Wer also schon in den Osterferien arbeitet, hat in den Sommerferien weniger Tage zur sozialabgabenfreien Arbeit zur VErfügung.

Bei Schulabgängern gilt diese Regelung nicht, denn sobald sie ihr Abschlusszeugnis erhalten, ist ihre Schulzeit offiziell beendet und sie fallen nicht mehr unter die Vorschriften für Schüler. Wenn sie eine Beschäftigung annehmen, ist diese immer sozialversicherungspflichtig, es sei denn es handelt sich um Minijobs, bei denen sie nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen. Wer nach Abschluss der Schule ein Studium aufnimmt, der darf 50 Arbeitstage alls Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten.

Alle Schüler und Studenten sind bei Ferienjobs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie kommt nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern auch bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle auf.