Kein Versicherungsschutz bei Alkohol-Fahrten

In der ‚"Fünften Jahreszeit" lässt mancher Karnevalist ‚"Fünfe gerade sein" und setzt sich alkoholisiert ans Steuer. Die Gefahr, erwischt zu werden, erscheint vielen trotz verstärkter Polizeikontrollen gering.

Was viele allerdings nicht bedenken: Verursacht man in betrunkenem Zustand einen Unfall, dann erlischt ein Teil des Versicherungsschutzes automatisch, die Teil- oder Vollkaskoversicherung darf die Zahlung verweigern. Zudem kann sich auch die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden zumindest anteilig vom Unfallverursacher erstatten lassen. Zu dem finanziellen Ärger kommen noch die rechtlichen Folgen.

Wer Alkohol trinken möchte, sollte das Auto also besser stehen lassen – aber das gilt ja bekanntlich auch in den übrigen vier Jahreszeiten.