Zeiten der Kindererziehung auf Rente angerechnet

Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt, werden aktuell bei rund 9,4 Millionen Renten Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt. Dabei entfallen rund 97% der Anrechnung auf Frauen und nur 3% auf Männer.

Bei dem Elternteil, das die Erziehung des Kindes übernimmt, kann diese Zeit auf die Rente angerechnet werden. Wenn beide Elternteile ihr Kind gemeinsam erziehen, kann die Erziehungszeit dennoch nur einem Elternteil angerechnet werden. In diesen Fällen ist zu empfehlen, dass sich die Eltern vorab darüber einigen, wem die Erziehungszeit der Kinder zugeordnet werden soll.

Kindererziehungszeiten wirken rentensteigernd, je nach Geburtsjahrgang des Kindes werden das erste Erziehungsjahr (Geburten bis 1991) oder die ersten drei Jahre (Geburten ab 1992) auf die Rente angerechnet. Dabei werden die Berechtigten gleichgestellt mit Versicherten, die über das Durchschnittseinkommen von derzeit rund 32.000 Euro pro Jahr verfügen. Aktuell ergibt sich für ein Jahr Kindererziehung eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten Bundesländern und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.