Versicherung für Mietwagen prüfen!

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Reisenden, die im Ausland einen Mietwagen buchen, dringend eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen. Schnell können sich so vermeintliche Billigangebote als teuer herausstellen, wenn nach einem Unfall herauskommt, dass das Fahrzeug nicht ausreichend versichert ist.

So ist bei einigen Versicherungen der Vollkaskoschutz eingeschränkt und gilt z.B. nicht auf unbefestigten Straßen. Wenn man in diesem Fall mit dem Mietwagen ins Gelände fährt und dabei Reifen, Scheiben oder der Unterboden beschädigt wird, muss der Mieter selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.

AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty empfiehlt außerdem, grundsätzlich beim Empfang und auch bei der Rückgabe des Mietwagens ein Übergabeprotokoll anzufertigen. So können schon bei der Übergabe eventuell vorhandene Schäden genau dokumentiert werden und fallen nicht fälschlicherweise zu Lasten des Mieters, wenn dieser den Wagen wieder zurückgibt. Außerdem sollte immer vorab überprüft werden, wie hoch im Schadensfall die Selbstbeteiligung ausfällt, auch hier gibt es gravierende Unterschiede.