Tagesmütter brauchen eine Haftpflichtversicherung

Was viele Eltern nicht wissen: Die Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder einschließt. Die Wiesbadener R & V Versicherung weist darauf hin, dass sie andernfalls mit ihrem privaten Vermögen für einen Schaden aufkommen muss.

Generell gilt: Wenn sich eine Tagesmutter um fremde Kinder kümmert, übernimmt sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht der Eltern. Wenn sie dabei fahrlässig handelt und dem Kind etwas passiert, tritt ihre Haftpflichtversicherung ein – aber nur, wenn die Kinderbetreuung eingeschlossen ist. Sonst muss die Tagesmutter den Schaden aus eigener Tasche begleichen und eventuell sogar eine lebenslange Rente zahlen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kommen für die Eltern zu den Sorgen um das verletzte Kind finanzielle Probleme dazu – wenn beispielsweise ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss, um das Kind zu pflegen. (freipresse)