Wechselfrist für die Private Krankenversicherung

Während die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Pflichtmitglied versichert sind, gibt es auch Arbeitnehmer, die sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden können. Möglich ist ein Wechsel dann, wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wurde, die so genannte Pflichtversicherungsgrenze. Allerdings gibt es derzeit zudem eine so genannte Wechselfrist, denn man kann nicht sofort bei Überschreiten der Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln, sondern das Einkommen von derzeit 49.950 Euro im Jahr muss drei Jahre in Folge überschritten werden.

Die aktuelle Wechselfrist und der Hintergrund
Derzeit beträgt die Wechselfrist noch drei Jahre, sodass ein einmaliges Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze demnach nicht ausreicht, damit sich der Arbeitnehmer für eine private Krankenversicherung entscheiden kann. Berücksichtigt wird bei der Versicherungspflichtgrenze derzeit das regelmäßige Einkommen, auch das 13. und 14. Gehalt, nicht aber Überstunden- oder Feiertagszuschläge. Hintergrund der aktuellen Wechselfrist in die private Krankenversicherung von drei Jahren ist vor allem, dass ein Wechselrecht eine solide Basis haben soll und daher soll das Einkommen praktisch dauerhaft über der Einkommensgrenze liegen und nicht „zufällig“ nur einmal die Grenze überschreiten. Im Grunde erschwert es daher vielen Arbeitnehmern derzeit zu wechseln, da man die Versicherungspflichtgrenze wesentlich leichter einmalig überschreiten kann als drei Jahre in Folge,

Die neue Wechselfrist ab dem Jahre 2011

Ab dem Jahre 2011 ist geplant, die Wechselfrist in die private Krankenversicherung von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach dem Inkrafttreten dieser Änderung ist es dann jedem Arbeitnehmer möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln, der einmalig die Einkommensgrenze überschreitet. Zudem wird die Versicherungspflichtgrenze erstmalig in der Geschichte gesenkt, nämlich von 49.950 Euro auf dann 49.500 Euro im Jahr. Durch die geplante Verkürzung der Wechselfrist in die private Krankenversicherung auf ein Jahr soll eindeutig erreicht werden, dass mehr Arbeitnehmer die Wahlfreiheit zwischen der GKV und der PKV haben sollen. Es wird von der Bundesregierung damit das Ziel weiter verfolgt, dass ein stärkerer Wettbewerb unter den Krankenversicherern herrschen soll, auch zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen.