BU-Versicherung auch bei Betriebsschließung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hat ein Selbstständiger auch dann Anspruch auf den Versicherungsschutz seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), wenn er seinen Betrieb schließen muss (Az.: 7 U 284/08). Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte nachweisen kann, dass eine Umorganisation des Betriebes nicht möglich ist.

Das OLG hob mit seinem Urteil eine frühere Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Frankfurt auf, gegen das der Kläger Berufung eingelegt hatte. Der Mann, ein Inhaber einer Textilreinigung, hatte eine Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Laut Vertrag sollte die Lebensversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit beitragsfrei werden. Diese verweigerte die Freistellung jedoch, das der Mann seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen schließen musste. Die Versicherung arguementierte, dass der Mann seine Textilreinigung so umorganisieren müsse, dass eine Schließung verhindert hätte werden können.

Das OLG folgte dieser Argumentation nicht, sondern erklärte, dass der Betrieb ohne die Mitarbeit des Klägers nicht rentabel hätte weitergeführt werden können, weil der Kläger in Vollzeit in seiner Reinigung mitgearbeitet habe.

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