ERGO gibt Tipps für Versicherungen für Hauspersonal

Die ERGO Versicherungsgruppe informiert darüber, welche Versicherungen für Hauspersonal wichtig sind. Reinigungshilfen, die selbstständig und auf eigene Rechnung arbeiten, sind nämlich für den Schaden selbst verantwortlich, den sie bei ihrer Tätigkeit anrichten. Deshalb ist für sie eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ratsam. Arbeiten Reinigungshilfen im Rahmen eines Mini-Jobs, dann liegt das Schadensrisiko in der Regel beim Auftraggeber. Ist die Reinigungskraft bei einem Unternehmen angestellt, das von dem Hausherrn beauftragt wurde, muss das Unternehmen für den Schaden haften.

Auch bei dem Unfall eines Gärtners hängt die Übernahme der Folgekosten davon ab, ob der Gärtner als Mini-Jobber, selbstständig tätig oder fest angestellt ist. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nämlich nur bei fest Angestellten oder Mini-Jobbern. Selbstständige Gärtner sollten sich deshalb privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wenn ein verunglückter Gärtner an den Hausbesitzer Schadenersatzforderungen stellt, dann werden mögliche Ersatzzahlungen von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.

Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch Babysitter müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden, damit diese im Schadensfall die nötigen Heilbehandlungskosten oder anhaltende Rentenzahlungen übernimmt. Dies gilt auch für Babysitter, die nur gelegentlich und gegen ein kleines Taschengeld die Kinder hüten.