Unfallversicherung im Praktikum

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Schüler und Studenten auch während eines Praktikums über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Das gilt sowohl für vorgeschriebene als auch für freiwillige Praktika und unabhängig davon ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht und wie lange es dauert.

Ausnahme: Wer ein Praktikum im Ausland absolviert, ist im Falle eines Unfalls in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es sei denn, es handelt sich um ein Praktikum, das “im organisatorischen Verantwortungsbereich” von einer Schule oder Hochschule durchgeführt wird. Ein normales Betriebspraktikum fällt aber nicht unter diese Definition.

Für Auslandspraktikanten gilt deshalb, dass sie sich zunächst über die landesspezifischen Regelungen informieren müssen. Sind sie hierüber nicht versichert, müssen sie eine private Unfallversicherung abschließen. Detailliertere Informationen über den Unfallversicherungsschutz bei einem Auslandspraktikum können auch online bei der DGUV abgerufen werden.