Kündigung der Lebensversicherung soll einfacher werden

Wer in den ersten Jahren nach dem Abschluss eine Lebensversicherung kündigt, muss zumeist hohe Verluste in Kauf nehmen. Die Versicherungen müssen nicht mehr als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückerstatten.

Begründet wird diese Praxis damit, dass insbesondere im ersten Jahr die Beitragszahlungen in erster Linie die so genannten Abschlusskosten decken. Im Klartext: Mit seinen Beiträgen finanziert der Versicherte erst einmal die Provision für den Vermittler. Erst danach fließen nennenswerte Teile der Einzahlungen in den ‚"Spartopf".

Das Bundesjustizministerium will damit im Zuge der geplanten Modernisierung des Versicherungsrechts Schluss machen. Die Abschlusskosten, so der Plan, sollen ab 2008 auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch erhöht sich bereits im ersten Jahr der Sparanteil – also der Teil der Beiträge, der für den Versicherten angelegt wird. Wer nach einem, zwei oder drei Jahren kündigt, wird nach der neuen Regelung also mehr herausbekommen als nach derzeitigem Stand.