4-6 Wochen Bearbeitungszeit bei Unfallregulierung

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat für die Unfallregulierung 4-6 Wochen Zeit. Dies gilt auch denn, wenn es sich bei dem Unfall um einen einfachen Fall handelt, wie das OLG Stuttgart in einem aktuell Urteil festlegte (Az.: 3 W 15/10).

Selbst wenn das Verschulden und die Haftung bei einem Unfall eindeutig sind, sind Schadenersatzforderungen im Straßenverkehrsbereich für die Haftpflichtversicherung ein Massengeschäft. Sie kann deshalb keine Rücksicht auf einzelne Fälle oder personelle Schwankungen nehmen. Der Versicherte könnte keine Bearbeitungszeit von weniger als 4 Wochen verlangen, so die Richter.

Sollten vor Ablauf der 4-6-wöchigen Frist bereits Klagen eingereicht werden, kann es sein, dass der Geschädigte die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, selbst wenn die gegnerische Versicherung eigentlich zur Zahlung verpflichtet wäre.