Rentengarantie bei privater Rentenversicherung

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass private Rentenversicherungen zukünftig verpflichtet sind, ihren Kunden eine bestimmte Rente zu garantieren. Das kann entweder in Form eines Geldbetrages oder durch einen Rentenfaktor geschehen. Der Rentenfaktor ist wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung der Rente, er gibt die monatliche Rente bei einem angesparten Kapital von 100.000 Euro an. Der Rentenfaktor darf bis zum Beginn der Rente noch geändert werden, aber er muss (auch bei Fondspolicen) mindestens den vorher garantierten Faktor betragen.

Für Verträge, die ab Juli 2010 geschlossen werden, gilt, dass die Versicherer diese Vorgaben schon bei Vertragsbeginn erfüllen. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, nun nachträglich einen garantierten Rentenfaktor (oder aber einen Geldbetrag) zu nennen. Ausnahme: Wenn die Berechnung des Rentenfaktors im Vertrag genau erklärt wird, ist eine explizite Nennung nicht erforderlich.

Wenn diese Angaben nicht im Vertrag enthalten sind oder nicht entsprechend nachgebessert werden, dass entfällt die Steuerbegünstigung der Rentenversicherung. Für alle Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, gilt die steuerliche Begünstigung weiterhin. Das ist auch dann der Fall, wenn hier kein Rentenfaktor garantiert wurde.