Kein Anspruch auf PC-Finanzierung bei Hartz-IV

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Finanzierung eines Computers durch die Arbeitsagentur (Az.: 6 AS 297/10B). Das entschied auch schon das Sozialgericht Detmold als Vorinstanz so (Az.: S 18 AS 105/09).

Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Minden verlangt, dass die zuständige Behörde die Kosten für die Anschaffung eines PCs inkl. Monitor, Tastatur, Maus, Lautsprecher, Drucker und Software und die Finanzierung eines Computerkurses übernimmt. Die Kostenübernahme wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ein Computer kein Bestandteil der Wohnungs-Erstausstattung sei. Nur diese werden jedoch außer der Regelleistung übernommen.

Das Gericht erklärte, dass es bei der Kostenübernahme von Gegenständen irrelevant sei, wie weit verbreitet sie in deutschen Haushalten sind, vielmehr sei entscheidend, ob sie für eine geordnete Haushaltsführung benötigt werden. Und letzteres ist bei einem Computer nicht der Fall, da man sich auch aus TV und Radio mit Informationen versorgen könne, so die Richter.