Markise bei Sturmwarnung einfahren

Die Quelle Bausparkasse weist auf ein Urteil des Landgerichts Kleve hin, nach dem ein Hauseigentümer den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung riskiert, wenn er seine Markise trotz akuter Sturmwarnung ausgefahren lässt (Az.: 5 S 119/07).

Im konkreten Fall wollte ein Mann seine hochwertigen Terrassenfliesen vor einem Sturm schützen und ließ seine Markise ausgefahren. Diese fing auch tatsächlich einige Dachziegel ab, die der Sturm gelockert hatte, wurde aber gleichzeitig dabei selbst schwer beschädigt. Der Mann meldete den Schaden in Höhe von 1200 Euro seiner Hausratversicherung.

Diese verweigerte jedoch die Zahlung, was das Landgericht als rechtmäßig beurteilte. Das Verhalten des Klägers sei grob fahrlässig gewesen, weil eine Markise als Sonnen- und Regenschutz und nicht als Auffangschutz für durch einen Sturm herunterfallende Dachziegel, einzusetzen ist, erklärten die Richter. Es wäre die Pflicht des Mannes gewesen, wegen der Sturmwarnung die Markise einzuziehen, damit sie nicht durch den Sturm beschädigt wird. Deshalb musste die Versicherung für den Schaden an der Markise nicht aufkommen.