Versicherungsschutz für Navigationsgeräte

Immer häufiger werden mobile oder fest installierte Navigationsgeräte aus Fahrzeugen gestohlen. Für den Besitzer kommt das böse Erwachen oftmals gleich zweimal, denn viele Kfz-Versicherungen haben Navigationsgeräte nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Grundsätzlich gilt, dass die Kfz-Kaskoversicherung in der Regel auch am Fahrzeug befestigte oder im Kofferraum verschlossene Einzelteile gegen Diebstahl absichert, vorausgesetzt aber, sie gehören zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeugs. Damit sind mobile Navigationsgeräte generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Gerät nicht sichtbar im Wagen verschlossen ist. Zwar besteht ein Kaskoschutz, wenn das mobile Navigationsgerät explizit in der Liste der Versicherungsgegenstände aufgenommen ist, doch das ist meist nicht der Fall.

Die Hausratversicherung, die mit der eingeschlossenen Außenversicherung unter Umständen auch PKW-Aufbrüche in gesicherten Parkhäusern versichert, hilft oftmals nicht, weil viele Versicherungen Navigationsgeräte von dieser Klausel ausschließen, darauf weist das Internetportal Check24 hin. Ob dies in der jeweiligen Police der Fall ist, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.

Fest installierte Navigationsgeräte sind dagegen in der Regel von der Kaskoversicherung geschützt, allerdings oftmals nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Die Kostenerstattung erfolgt außerdem oft nur für ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät und entspricht nicht dem Neupreis.