Kein Pfändungsschutz für Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sich an alle Personen richtet, die weder eine betriebliche Altersvorsorge noch eine Riester-Rente aufbauen können, also vor allem Selbstständige und Freiberufler. Lange Zeit wurde für die Rürup-Rente mit dem Hinweis geworben, dass das angesparte Kapital pfändungssicher ist.
Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist dies jedoch nicht der Fall. Da der verfassungsrechtliche Gläubigerschutz vor dem vertraglichen Abtretungs- und Übertragungsverbot Vorrang hat, ist auch die Rürup-Rente pfändbar. Das Grundgesetz schützt das Eigentum des Gläubigers und dieses Recht darf nicht durch ein vertragliches Verbot ungültig werden.
Mit anderen Worten: Falls Schulden nicht auf anderem Wege beglichen werden können, muss man damit rechnen, dass das angesparte Kapital gepfändet wird und die private Altersvorsorge damit verloren ist. Übrigens: Auch der nicht staatlich geförderte Teil des Riester-Guthabens ist pfändbar.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014