Viele dürfen gar nicht bis 67 arbeiten

Noch muss der Beschluss der Regierung, das Renteneintrittsalter schneller als bislang geplant auf 67 Jahre anzuheben, vom Parlament abgesegnet werden. Doch schon jetzt ist klar: Wenn die Pläne Gesetz werden, tauchen neue Probleme auf: Viele Arbeitnehmer dürfen nach geltendem Recht nämlich gar nicht bis zur Altersgrenze von 67 Jahren arbeiten – selbst, wenn sie es wollen.

Grund sind die Manteltarifverträge in fast allen wichtigen Branchen. Die Arbeitsverträge der Beschäftigten beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, bei den Banken, aber auch im Äffentlichen Dienst sehen ein Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des 65. Lebensjahres vor. Demnach müssten die Arbeitnehmer mit 65 in Rente gehen und entsprechende Abschläge bei ihren Altersbezügen hinnehmen.

Peter Weiß, bei der CDU-Fraktion im Bundestag zuständig für Rentenfragen, hat die Tarifparteien nun aufgefordert, die Manteltarifverträge rechtzeitig anzupassen, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden. Ein Beispiel für die Neuregelung könnte der Tarifvertrag sein, der in der Chemieindustrie gilt. Dort wird kein bestimmtes Lebensalter für den Wechsel in den Ruhestand festgeschrieben, vielmehr wird auf die ‚"gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen.