Aktuelle Urteile zur Unfallversicherung

Die Stiftung Warentest weist auf zwei aktuelle Gerichtsurteile hin, die sich mit Wegeunfällen und der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen. In beiden Fällen wurde der Unfall nicht als Wegeunfall anerkannt und die Versicherung musste demnach nicht zahlen.

In dem einen Fall ging es um eine Tänzerin der Deutschen Staatsoper Berlin. Sie war auf dem Weg zu einer Betriebsversammlung und befand sich etwa eine Stunde vorher vor der Oper. Dort sah sie sich zusammen mit Kollegen ein Feuerwerk an, das von der Oper veranstaltet wurde. Sie wurde dabei von einem Feuerwerkskörper getroffen und erlitt eine Schädelprellung, die langfristige Folgen nach sich zieht. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Kosten der Behandlung und Rehabilitation nicht aufkommen, so das Urteil das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 31 U 392/08). Begründung: Sie hätte den Weg zur Versammlung nicht unterbrechen dürfen. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Das Sozialgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer in seiner Pause seine Arbeitsstelle verlassen hat. Er holte seine Ehefrau ab und brachte sie zu ihrem gemeinsamen Arbeitgeber. Dabei verunglückte der Mann schwer. Nach Ansicht der Richter handelte es sich hierbei nicht um einen Wegeunfall – unabhängig davon, ob der Mann vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers für das Entfernen vom Arbeitsplatz eingeholt hatte. In diesem Fall ist das Urteil (Az.: S 15 U 3408/08) allerdings noch nicht rechtskräftig.