31.3. endet Frist für freiwillige RV-Beiträge

Die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2009 endet am 31. März. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hin.

Mit freiwilligen Rentenbeiträgen können Versicherte ihre spätere Rente erhöhen, Wartezeiten erfüllen und Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten.Vor allem für Versicherte, die momentan keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wie z.B. Hausfrauen oder auch manche Selbstständige, ist die Aufrechterhaltung der Anwartschaften wichtig. Vorausgesetzt sie wollen sich den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der Anspruch kann aufrecht erhalten werden, wenn die Betroffenen vor dem Jahr 1984 die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) erfüllt haben und seitdem ein lückenloses Versicherungskonto nachweisen können.

Wie hoch der freiwillige Beitrag ist, kann der Versicherte selbst entscheiden, er muss aber mindestens 79,60 Euro und darf höchstens 1074,60 Euro monatlich betragen. Bei weiteren Fragen rund um die freiwilligen Beiträge gibt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.