BU verlangt begründete Invalidität

Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt kann eine Berufsunfähigkeit bei der Versicherung nur dann geltend gemacht werden, wenn die bestehende Invalididät konkret und einleuchtend begründet werden kann (Az.: 27 O 292/09). Dabei reichen vage oder wenig nachvollziehbare Angaben der Betroffenen nicht aus.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der unter psychischen Befindlichkeitsstörungen unbekannter Ursache litt. Der Versicherte gab an, dass bei ihm “alle” Tätigkeiten “nicht mehr drin seien”. Er leide an Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit und könne deshalb seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, so seine Erklärung.

Zwar gestanden die Richter dem Mann zu, dass von ihm als medizinischem Laien keine allzu tiefen oder breiten Ausführungen und Erklärungen zu erwarten seien. Aber für eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit sei eine detaillierte Darlegung des gesundheitlichen Zustandes erforderlich. Dazu gehöre auch die Fakten darüber, wann und wie oft und lange und in welcher Intensität und über welchen Zeitraum die angegebenen Störungen auftreten und welche tatsächlichen Folgen daraus resultieren.